Wir verkaufen unsere Gwändli und Grinde nach beendeter Saison (Ende November).
Nach Einsenden der Informationen wird unsere Gwändlichef*in Kontakt aufnehmen.
Seit dem 1. April 2007 ist nach Schweizer Gesetzgebung (Artikel 3 Buchstabe o des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) der automatische Massenversand von Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon nur dann erlaubt, wenn die Empfänger ausdrücklich ihre Zustimmung gegeben haben (Opt-in-System). Wir werden die entsprechenden Aufwände den beworbenen Firmen / Personen in Rechnung stellen zusammen mit der IP-Adresse und dem Zeitstempel. Mit dem absenden der Nachricht erklären SIe sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
Since 1 April 2007, Swiss legislation (Article 3 letter o of the Federal Act against Unfair Competition, UWG) has only permitted the automatic mass mailing of advertising by e-mail, SMS, fax or telephone if the recipients have expressly given their consent (opt-in system). We will invoice the advertised companies / persons for the corresponding expenses together with the IP address and the time stamp. By sending the message you agree to these conditions.